Verhalten Verkehrsunfall
Bei Verkehrsunfällem im Jahr 2017 kamen 109 Menschen ums Leben.
Ingesamt gab es im Freistaat Thüringen 58.014 Verkehrsunfälle, davon 6587 Fälle mit Personenschäden. Das geht aus der Unfallstatistik hervor. Dabei sind auch 676 Kinder Kinder verunglückt - 136 davon wurden beim Verkehrsunfall schwer verletzt.
Verhalten am Unfallort
- Unfallstelle absichern
- Gefahrenstelle möglichst verlassen
- Erste Hilfe leisten
- Bei Erfordernis Notruf 112 evtl. zusätzlich Polizei 110 anrufen
- Unfallort auf keinen Fall verlassen
- Unfallort fotografieren und/oder Skizze anfertigen
- Angaben und Kontaktdaten des Unfallgegners und aller Unfallzeugen schriftlich festhalten
- Möglichst Europäischen Unfallbericht verwenden
Hauptunfallursachen
- Unangepasste Geschwindigkeit
- Nichtgewähren der Vorfahrt
- Abbiegen und Wenden
- Fahren unter Alkohol und Drogen
Unfallbeteiligter
Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Ablauf eines Verkehrsunfalls
Pflichten der Unfallbeteiligten gemäß § 34 StVO
- Ausweispflicht
- Haltepflicht
- Sicherungspflicht
- Räumpflicht
- Vergewisserungspflicht
- Offenbarungspflicht
- Anwesenheitspflicht
Unfallabwicklung
Gesetzliche Grundlagen:
- Haftpflichtschaden
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Pflichtversicherungsgesetz
- Kaskoschaden
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) eines deutschen Kraftfahrversicherers
Obliegenheiten im Schadenfall
- Anzeigepflicht
- Auskunftspflicht
- Beweissicherungspflicht
- Schadenminderungspflicht
Grundsätze Haftpflichtschaden
- Rechtsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Freie Wahl des Gutachters
- Freie Werkstattwahl
- Freie Beauftragung eines Rechtsanwaltes
- Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallausfallentschädigung
- Anspruch auf merkantile (kaufmännische) Wertminderung
Grundsätze Kaskoschaden
- Anspruch aus dem Versicherungsvertrag
- Beauftragung des Gutachters durch die Versicherung
- Freie Werkstattwahl (wenn nicht anders vereinbart)
- Kein Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Kein Anspruch auf merkantile (kaufmännische) Werminderung